Die Sicherheit in komplexen elektrischen Anlagen und Einrichtungen mit einem Sicherheitskonzept zu gewährleisten, wird nicht nur vom Gesetzgeber in der Starkstromverordnung verlangt. Die damit verbundenen Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gehören heute zu den wesentlichen Führungsaufgaben für jeden Vorgesetzten.
Genauso wie die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz gemäss EKAS- Richtlinie 6508 die allgemeinen Gefahren und Gefährdungen in der Arbeitswelt verhindern oder zumindest auf ein vertretbares Minimum herabsetzen sollen, besteht im Bereich Elektroanlagen / Starkstromanlagen mit seinen spezifischen Gefahren Bedarf für ein Sicherheitsmanagementsystem. Dieses soll das bestehende AS / GS Managementsystem unterstützen und fachlich präzisieren.
Ein Elektro-Sicherheitskonzept ermöglicht also die konsequente Umsetzung der betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitspolitik für den Elektrobereich. In der Verordnung über elektrische Starkstromanlagen (StV SR 734.2) werden Betriebsinhaber von Starkstromanlagen angehalten für Ihre Anlage ein Sicherheitskonzept auszuarbeiten und im Rahmen dieses Konzeptes Personen die Zugang zu den Anlagen haben, betriebliche Handlungen vornehmen oder an den Anlagen arbeiten, zu instruieren. Sie halten also mit der Umsetzung des Elektro-Sicherheitskonzepts letztlich auch die gesetzlichen Grundlagen konsequent ein.
Mit einem funktionierenden, von allen Mitarbeitenden getragenen Sicherheitskonzept lassen sich sogar aktiv Betriebskosten einsparen. Durch die vorbeugende Instandhaltung erhöht sich die Verfügbarkeit der Anlagen. Mit der kontinuierlichen Weiterbildung der Mitarbeitenden steigen Fachwissen und Effizienz. Gelingt es, durch das Elektro-Sicherheitskonzept auch nur einen einzigen Unfall zu verhindern bedeutet allein dies - nebst vermiedenem Leid - die Einsparung immenser Kosten!