Kontrollperioden

Die regelmässige Kontrolle einer elektrischen Anlage ist gesetzlich vorgeschrieben. Die jeweiligen Kontrollperiodizitäten sind im Anhang der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) festgelegt. Im Folgenden haben wir einige Anlagen mit Ihren entsprechenden Intervallen aufgelistet.


Wohnungsbauten

Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser
20
Wohnobjekte bei Handänderung
5

Landwirtschaft

Stall und Scheune
10
Wohngebäude
20

Gewerbe und Industrie

Betriebsräume Industrie und Grossgewerbe
5
Autoreparaturwerkstätten
10
Werkstätten
10
Kläranlagen
5
Hallen- und Freibäder
5

Bauten mit Personenansammlungen

Kino, Theater, Alters- und Kinderheime
5
Schulhäuser, Hochschulen, Kindergärten und Kitas
5
Restaurant, Café, Bistro, Hotel
5
Campingplätze und Bootsanlagestellen
5
Büros, Banken, Versicherungen
10
Läden
10

Temporäre Installationen

Bauprovisorien und Märkte
1

Besondere Installationen

Installationen nach Nullung Sch III
5
Tankstellen, Garagen, explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21
3
Explosionsgefährdete Bereiche der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21
3